Hier findet Ihr die jeweiligen Preise zu den einzelnen Angeboten, welche dem aktuellen Stand entsprechen (Änderungen vorbehalten).
Die Übernachtungen in unseren Häusern erfolgt generell mit Selbstverpflegung. (Anfrage bei größeren Gruppen möglich). Kinder bis 4 Jahren übernachten im Zimmer der Eltern kostenlos. Bettwäsche sowie Hand- und Duschtücher sind im Preis enthalten. Bei Übernachtungen nicht ortsansässiger Peronen, sind wir verpflichtet, die von der Stadt Geyer festgesetzte Kurtaxe zu erheben und diese an die Stadt Geyer weiterzuleiten. Die aktuellen Abgabenhöhen findet Ihr hier.
Übernachtung pro Person/Nacht
Reinigungspauschale pro Zimmer/Aufenthalt
Für die Nutzung der Räumlichkeiten für Feiern, fallen folgende Gebühren an:
Nutzung Partyraum im Haus Schanzenbaude (ganzjährig - ca. 30-40 Personen)
und Festzelt (Mai bis Oktober - ca. 100-120 Personen) inkl. Küche und Außenbar.
In der Nutzungsgebühr sind 12 Übernachtungen im Haus Schanzenblick inklusive!
Der Preis für die Nutzung der Räume gilt grundsätzlich für 2 Tage (eine Nacht) und beginnt aus belegungstechnischen Gründen am Miettag um 10 Uhr und endet am Folgetag um 10 Uhr. (z.B. Samstag 10 Uhr bis Sonntag 10 Uhr)
Wird eine Nutzung der Location schon am Vortag gewünscht, so kann diese ab 16 Uhr geblockt werden.
Hier fallen zusätzlich 100 Euro an.
Bei Mietung unserer Partyräume und des Festzeltes zu Feierlichkeiten, ist es möglich diverse Getränke über uns
zu beziehen. Im Einzelnen sind dies:
Bad Brambacher alkoholfreie Getränke (0,5l Flaschen)
Wasser medium, Cola, Apfelschorle, Orange, Zitrone
Freiberger Bier (0,5l Flaschen)
alkoholfrei, Pils, Radler naturtrüb, Radler 0,0 naturtrüb
Urkrostizter Pils (0,5l Flaschen)
Schöfferhofer Weizen/Schöfferhofer alkoholfrei/Specht Schwarzbier (0,5l Flaschen)
Freiberger/Urkrostitzer Fassbier (30l/50l Fass) (inkl.Zapfanlage)
Wein (Weiß, Rose, Rot), Prosecco (0,7l Flaschen)
weitere alkoholfreie und alkoholische Getränke auf Anfrage
Weiterhin ist es möglich, folgendes Inventar für die Feierlichkeit gegen Gebühr zur Verfügung zu stellen:
Sportplatz Nutzung
(In Ausnahmefällen, ist auch eine Sportplatznutzung möglich)
weitere Leistungen auf Anfrage